Allgemeine Geschäftsbedingungen der BBoxBBS Fritz Keller Teleinformatikdienste und Internetdienstleistungen der BBoxBBS Fritz Keller, Bern, nachstehend nur noch BBoxBBS genannt. Unser Handelsregistereintrag lautet auf: BBoxBBS Fritz Keller Allgemeine Dienstleistungsbedingungen1. Bezug von BBoxBBS-Dienstleistungen durch Teilnehmer 1.1 Teilnehmer an BBoxBBS-Dienstleistungen (u.a. Electronic Mail, Filetransfer, WebHosting) beziehen diese im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages mit der BBoxBBS. Integrierte Bestandteile sind: a) der vorliegende Dienstleistungsvertrag mit den Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen (ADB), b) die jeweils aktuellen Preisblätter für BBoxBBS-Dienstleistungen, c) die jeweils aktuellen Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen. Ein von der jeweils aktuellen Allgemeinen Benutzungsordnung für die Dienste der BBoxBBS allfällig abweichender Verwendungszweck ist mit BBoxBBS im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. 1.2 Zum Bezug von BBoxBBS-Dienstleistungen berechtigt sind der im Dienstleistungsvertrag genannte Teilnehmer bzw. Die diesem zugehörigen Benutzer, d.h. dessen Mitarbeiter, die in einem Ausbildungsverhältnis mit dem Teilnehmer stehenden Personen oder vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrages oder Werkvertrages beigezogene Dritte, und zwar soweit der Bezug der BBoxBBS-Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits- bzw. Auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Pflichten oder der beim Teilnehmer zu absolvierender Ausbildung steht. Jeder darüber hinausgehende Dienstleistungsbezug, jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der BBoxBBS-Dienstleistungen für sonstige Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ist dem Teilnehmer untersagt, ausser dies sei im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich erlaubt. Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die ihm zugehörigen Benutzer, die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten, insbesondere die Allgemeine Benutzungsordnung für Dienste der BBoxBBS, ebenfalls einhalten. 1.3 Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Zuteilung der Zugangsberechtigungen an die einzelnen ihm zugehörigen Benutzer sowie für die Kontrolle gegen missbräuchliche, d.h. im Widerspruch zum Dienstleistungsvertrag und dessen integrierende Bestandteile (Ziff. 1.1) stehende Nutzung der BBoxBBS-Dienstleistungen. Der Teilnehmer ist insbesondere auch dafür verantwortlich, dass die BBoxBBS-Dienstleistungen von den ihm zugehörigen Benutzern nur solange genutzt werden, als diese in einem gültigen Vertrags- oder Ausbildungsverhältnis zum Teilnehmer stehen. 1.4 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die an das INTERNET angeschlossenen Geräte eine offiziell registrierte und zugeteilte IP Adresse besitzen (zugeteilt durch Internic, Ripe, Apnic oder eine andere offizielle Stelle). 1.5 Nehmen der Teilnehmer bzw. Die ihm zugehörigen Benutzer mittels der BBoxBBS-Dienstleistungen Angebote und Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so sind der Teilnehmer bzw. die Benutzer für die Einhaltung der dafür geltenden Bestimmungen selber verantwortlich und können im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Inanspruchnahme von deren Leistungen abzurechnen. BBoxBBS übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, den Inhalt, die Qualität oder Brauchbarkeit von Leistungen Dritter. 1.6 Der Teilnehmer trägt die Verantwortung, dass die Nutzung von ihm bzw. den ihm zugehörigen Benutzern bezogenen BBoxBBS-Dienstleistungen in Uebereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, insbesondere dass die kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen des Datenschutzes, das Fernmelderecht und das Urheberrecht eingehalten werden. Der Teilnehmer trifft ferner die geeigneten Vorkehrungen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und gegen Verbreitung von Viren. 1.7 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Dienstleistungen von BBoxBBS nicht zur Begehung oder zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu missbrauchen und in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit solcher Missbrauch auch nicht durch Benutzer oder Dritte erfolgt. Dies gilt vor allem aber nicht nur in bezug auf unerlaubte Glücksspiele, Geldwäscherei sowie die Verbreitung und/oder den Abruf von Gewaltdarstellungen, von sogenannter harter Pornographie, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierungen (vgl. Artikel 135, 197 Ziff. 3, 259, 261, 261bis und 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches). Der Teilnehmer trifft ferner die erforderlichen Massnahmen, damit sogenannte weiche Pornographie im Sinne von Artikel 197 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches Personen unter 16 Jahren nicht zugänglich gemacht wird. 1.8 BBoxBBS behält sich vor, bei Vorliegen eines begründeten Verdachts der gesetzes- und vertragswidrigen Nutzung von Dienstleistungen durch den Teilnehmer, die ihm zugehörigen Benutzer oder durch Dritte, welche mit oder ohne Autorisierung durch BBoxBBS über die EDV-Anlage des Teilnehmers zu den BBoxBBS-Dienstleistungen Zugang genommen haben, ohne vorgängige Ankündigung jederzeit die Verbreitung und/oder den Abruf von widerrechtlichen oder unsittlichen Inhalten zu unterbinden oder die Konnektivität zum Teilnehmer zu unterbrechen, ohne dass dem Teilnehmer oder den Benutzern der Dienstleistungen von BBoxBBS daraus Ersatzansprüche entstehen. 2. Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages 2.1 Mit Erhalt der ersten Rechnung wird der Vertrag rechtsgültig und tritt der Dienstleistungsvertrag, vorbehältlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen, auf unbestimmte Zeit in Kraft. BBoxBBS legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer fest und teilt diesem den Nutzungsbeginn ebenso wie die Benutzeridentifikationen und die Passwörter schriftlich oder in der Mailbox durch eine elektronische Email mit. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber BBoxBBS ableiten. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich und trifft die notwendigen Massnahmen, dass die Benutzeridentifikationen und die Passwörter unbefugten Dritten nicht bekannt gegeben oder zugänglich gemacht werden. 2.2 Jede Vertragspartei kann den Vertrag gemäss erster Rechnung auf den Verfall mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vor Verfall mittels eingeschriebenem Brief auf Monatsende auflösen, erstmals jedoch auf Ende der auf der Rechnung festgelegten Vertragsdauer (Verfall). Wird das Hosting einer Domain nicht 30 Tage vor Verfall gekündet verlängert sich dieses automatisch um ein Jahr. Gehostete Server haben eine Kündigungsfrist von 90 Tagen. Domains und Server müssen mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Einwahlkunden haben bei Verfall keine Kündigungsfrist, können also den Vertrag bei Verfall sofort kündigen und nicht mehr erneuern. Mit Erlöschen der BBoxBBS von den PTT erteilten Mietleitungskonzession oder dem Vertragsverhältnis mit dem externen Internet-Provider wird der Dienstleistungsvertrag auf denselben Zeitpunkt hin automatisch aufgelöst. 2.3 Aus wichtigem Grund kann BBoxBBS den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Gemäss den üblichen Usanzen trifft dies insbesondere dann zu, wenn die Dienstleistungen von BBoxBBS oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen recht- oder zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von BBoxBBS oder Dritten missachtet werden. 3. Leistungserbringungen durch BBoxBBS 3.1 BBoxBBS erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. BBoxBBS kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug oder der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer das Recht auf Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag zu, sofern er BBoxBBS über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal vergeblich eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienstleistungen, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des externen Internet-Providers oder der PTT, gelten nicht als Störungen. 3.2 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen allfällig zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte sowie Software verbleiben im Eigentum von BBoxBBS und der Teilnehmer erhält daran keine Verfügungs- oder Urheberrechte. Der Teilnehmer ist nicht befugt, an diesen Anlagen und Geräten sowie der Software ohne schriftliche Einwilligung von BBoxBBS Aenderungen vorzunehmen; er haftet für daran entstandene Schäden wegen unsachgemässer Behandlung durch seine Mitarbeiter und Dritte. 3.3 BBoxBBS unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass hinaus in Anspruch genommen, oder ist der von BBoxBBS erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlage- oder Geräteteilen oder Software des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird BBoxBBS dem Teilnehmer den entsprechenden Aufwand zu den aktuellen Ansätzen von BBoxBBS in Rechnung stellen. BBoxBBS wird den Teilnehmer jeweils vorgängig auf die zusätzliche Kostenpflicht hinweisen. 3.4 Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tagen pro Woche zur Benutzung offen, anderslautende Vereinbarung und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten. BBoxBBS verpflichtet sich innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von BBoxBBS, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage, Montag-Freitag, 08.00-17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalbernischen Feiertage sowie der Zeit vom 24.12.-2.1. BBoxBBS wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung einer guten Dienstleistungsqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu. 3.5 Der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen oder auf Rechnungsabzüge für Dienstleistungen, wenn die Dienstleistungen in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während der üblichen Arbeitszeiten von BBoxBBS (vgl. oben Ziffer 3.4) dem Teilnehmer aus dem von der BBoxBBS zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stehen. Die Rückerstattung erfolgt im Verhältnis der gesamten Dauer zur vom Teilnehmer in der Rechnungsperiode bezogenen gesamten Dienstleistungsmenge und -nutzungsdauer. Der Gebührenminderungsanspruch steht in linearem Verhältnis zur Dauer der Nicht-Verfügbarkeit und zum Verlust von Funktionen 3.6 Rückforderungsansprüche des Teilnehmers erlöschen, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonates schriftlich geltend gemacht werden. Die Beweislast bezüglich der Nicht-Verfügbarkeit liegt beim Teilnehmer. 3.7 Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass BBoxBBS Informationen über ihn bzw. die ihm zugehörigen Benutzer, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch BBoxBBS notwendig wird. 4. Mitwirkung des Teilnehmers 4.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, BBoxBBS sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Anlagen, Geräten oder Software sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, die ihm zugehörigen Benutzer und durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren. 4.2 Der Teilnehmer hat den Mitarbeitern von BBoxBBS während der üblichen Arbeitszeiten und wenn die Erhaltung der Dienstleistungsqualität dies erfordert, Zugang zu den Anlagen, Geräten und Software, die von BBoxBBS zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der BBoxBBS-Dienstleistungen genutzt werden oder für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von BBoxBBS notwendig sind, Zutritt zu gewähren. 5. Gebühren 5.1 Die Vergütung für die von BBoxBBS dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Dienstleistungen sowie Anlagen, Geräten oder Software richtet sich nach den jeweils aktuellen Preislisten von BBoxBBS. BBoxBBS kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebührenreduktionen können von BBoxBBS auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monatsende in Kraft gesetzt werden. Allfällige Gebührenerhöhungen aufgrund von Aenderungen der Tarife der PTT können von BBoxBBS sofort ab dem Zeitpunkt der Geltung der geänderten Tarife an den Teilnehmer weiterverrechnet werden. 5.2 Die Gebühren werden dem Teilnehmer mindestens einmal pro Jahr in Rechnung gestellt. Die Rechnungsperioden dauern normalerweise ab der Inbebriebnahme 1 Jahr. Die Gebühren werden innert 30 Tagen ab Fakturdatum oder Emailavisierung netto zur Zahlung fällig. Es ist die auf der Rechnung oder in der Email genannte Postcheckverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlungen zu verwenden. 5.3 Auf Wunsch werden dem Teilnehmer bei der Geschäftsstelle von BBoxBBS die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, sofern BBoxBBS die erwähnten Grundlagen mit vertretbarem technischen Aufwand erarbeiten kann. Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat der Teilnehmer BBoxBBS den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von BBoxBBS zu vergüten. 5.4 Die BBoxBBS Fritz Keller unterliegt der Mehrwertsteuer. Unsere Mehrwertsteuernummer lautet: 490 553 6. Haftung 6.1 BBoxBBS bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der von ihr angebotenen Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst BBoxBBS jede Haftung für direkte und indirekte bzw. Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus. BBoxBBS haftet insbesondere nicht für Schäden aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich der PTT oder der Anbieter von durch den Teilnehmer in Anspruch genommenen Drittleistungen liegen. Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen EDV-Anlagen und Geräte, welche für die BBoxBBS-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die BBoxBBS-Dienstleistungen erreichbaren bzw. übermittelten Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. 6.2 Der Teilnehmer kann für Schäden, welche bei BBoxBBS oder Dritten durch seine Benutzung der BBoxBBS-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. 7. Schlussbestimmungen 7.1 Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sowie die oben in Ziffer 1.1 erwähnten Dokumente regeln die Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag abschliessend die Rechte und Pflichten zwischen BBoxBBS und dem Teilnehmer. Aenderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung und der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien, vorbehalten bleibt vorne Ziffer 5.1. BBoxBBS behält sich die jederzeitige Aenderung der Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen, der Allgemeinen Benutzungsordnung für die Dienste von BBoxBBS, sowie der Leistungsblätter der einzelnen Dienstleistungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch des Teilnehmers innert Monatsfrist als genehmigt. 7.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend. BBoxBBS behält sich vor, die Leistungsblätter dem Teilnehmer nur in deutscher Version, als massgebliche Fassung, zur Verfügung zu stellen. 7.3 Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages oder einer seiner integrierenden Bestandteile nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich. 7.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. BBoxBBS ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Bestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationsrecht. 2001 BBoxBBS Fritz Keller, Lagerhausweg 30, CH-3018 Bern V 2/2001
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